Allgemeine
Geschäftsbedinungen

  1. Umfang der Leistung

    1. Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z.B.
      1. ob sie nur der Information,
      2. der Veröffentlichung und Werbung,
      3. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
      4. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.
    3. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer.
    4. Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftraggeber nicht bekannt gegeben, so hat der Auftraggeber die Übersetzung nach besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen.
    5. Übersetzungen sind vom Auftraggeber, so nichts Anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in maschinenschriftlicher Form auf Papier im Format A4 vorzulegen.
    6. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
  2. Honorare

    1. Die Honorare für Translationsleistungen bestimmen sich nach den auf der Website veröffentlichen Tarifen.
    2. Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber verlangt).
    3. Der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) bildet die Berechnungsbasis, es sei denn es ist ein Pauschalhonorar vereinbart.
    4. Ein schriftlicher Kostenvorschlag wird nach bestem Wissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für dessen Richtigkeit übernommen werden. Der Auftraggeber hat in jedem Fall die tatsächlichen, lt. Punkt 2.1. berechneten Kosten der Übersetzung zu bezahlen, sofern keine Pauschalhonorar vereinbart wurde.
    5. Für die gerichtliche Beglaubigung fremder Übersetzungen wird für das Durchlesen und Vergleichen der Übersetzung ohne Neuschrift 45 % des Honorars, das zustünde, wenn die Übersetzung selbst angefertigt worden wäre, verrechnet.
    6. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden.
  3. Lieferung

    1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
    2. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
    3. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung im Postwege.
    4. Die mit der Lieferung (z.B. Übermittlung per E-Mail) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
    5. Ist nichts Anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit, hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
  4. Höhere Gewalt

    1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt
    2. sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jedoch Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
    3. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen:Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
  5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

    1. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Leistung sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Leistung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich ab Kenntnis geltend zu machen, absolut jedoch binnen zwei Jahren ab Lieferung.
    2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
    3. Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
    4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
    5. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.6 und 5.5.
    6. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
    7. Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie z.B. E-Mail) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
  6. Schadenersatz

    1. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmers sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
    2. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls der Höhe nach mit einem Betrag von € 10.000,- begrenzt.
  7. Zahlung

    1. Die Zahlung hat, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Translationsleistung in bar zu erfolgen bzw. unmittelbar nach Zugehen der Honorarnote.Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Translationsleistung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Translationsleistung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
    2. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% zzgl. des Basiszinssatzes in Anrechnung gebracht. Für Konsumenten gilt der gesetzliche Zinssatz von 4%.
    3. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage krass untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich. Durch das Einstellen der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
  8. Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für den 10. Wiener Gemeindebezirk vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
  9. Verbindlichkeit des Vertrages

    1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

04.05.2016

Fotos auf der Website: Manuela Larissegger

Design: HTML5 UP | Ported By: Mohamed Safouan Besrour

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Tarife

Wieviel kostet eine Translationsleistung?

Die Kosten einer Translationsleistung hängen von Faktoren wie Fachgebiet, Format und Dringlichkeit ab. Eine Hononrareinschätzung kann erst nach Einsicht des zu übersetzenden Textes oder der Bekanngabe des Themengebietes des Dolmetscheinsatzes erfolgen. Bei den Tarifen handelt es sich um ungefähre Richtwerte.

Tätigkeit Kosten
Übersetzung Allgemeinsprachliche Texte 1,20 € / Normzeile*
Übersetzung Fachtexte ab 1,70 € / Normzeile*
Übersetzung Kurztexte/Slogans Pauschal 50,- €
Dolmetschleistung Stundensatz (1h) 100,- €
Dolmetschleistung Tageshonorar (7h) 650,- €
Dolmetschleistung Halbtag (4h) 400,- €
Lektorat 50,- € / Stunde
Korrektorat 5,- € / Normseite**
Texterstellung 20,-€ / Stunde
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